Energieeffizienzgesetz gilt ab 1.1.2015
Das mit Juli 2014 in Kraft getretene Energieeffizienzgesetz fordert, dass Energieversorger ab einer bestimmten Größe jährlich 0,6 % ihrer verkauften Energie beim Kunden einsparen. Sollten diese Einsparungen nicht umgesetzt und nachgewiesen werden, so sind von den Energieversorgern Ausgleichszahlungen bzw. Strafzahlungen in der Höhe von 20 Cent pro nicht eingesparter KWh zu entrichten.
Die Senkung des Energieverbrauchs auf Kundenseite wird von den Energieversorgern nur schwer umsetzbar sein. Aus unserer Sicht haben Stromversorger noch die größten Chancen, die Einsparziele zu erreichen. Mineralölfirmen oder auch Tankstellen haben dafür weniger Möglichkeiten.
Von Verbrauchern gesetzte Energiesparmaßnahmen, für die keine Bundes- oder Landesförderung bezogen wurde, werden von einer neu eingerichteten Monitoringstelle bewertet und können an Unternehmen, die ihre Einsparziele nicht erreichen, verkauft werden.
Energieversorger werden versuchen, möglichst „kostengünstig“ an von Kunden getätigte Einsparungen zu kommen. Seien Sie bei der Inanspruchnahme von Geräteförderungen, Freistromtagen usw. vorsichtig! In der Regel treten Sie durch die
Inanspruchnahme einer solchen Förderung auch gleich das Recht an der Einsparung an den Energieversorger ab! Die Einsparung könnte aber unter Umständen mehr wert sein als der Zuschuss zum Gerät. Eine weitere Gefahr besteht darin, dass mit der Inanspruchnahme einer Geräteförderung pauschal alle von Ihnen gesetzten und unter Umständen erst in Zukunft in Kraft tretenden Energieeinsparungen bereits vorab pauschal abgetreten werden!
Der LED-Kontingenteinkauf für das Jahr 2014 ist bereits abgeschlossen. Wir haben versucht, die aus dem Leuchtmitteltausch resultierenden Einsparungen an einen Energieversorger „weiterzuverkaufen“. Wenn unsere Idee aufgegangen ist, erhalten die Besteller im Februar 2015 bis zu Euro 2,– pro Leuchtmittel refundiert. Das entspricht je nach Leuchtmittel einer zusätzlichen Preisreduktion von 30 bis über 90 %.
Leider war es bis zum Redaktionsschluss dieser family-Ausgabe nicht möglich, den konkreten Cashback-Betrag zu nennen, denn der Gesetzgebungsprozess ist leider „typisch österreichisch“. Der erste Entwurf wurde im Juli 2013 noch nicht abgesegnet. Genau ein Jahr später, im Juli 2014, wurde das Energieeffizienzgesetz dann im Nationalrat beschlossen. Die meisten Maßnahmen sind ab dem 1.1.2015 umzusetzen. Die Behörde, welche die Energieeinsparungsmaßnahmen in der Höhe bewerten und auch deren Umsetzung kontrollieren soll, ist per 23.10.2014 noch nicht einmal gegründet …
Wenn wir positive Erfahrungen mit unserem „Testballon“ haben, dann werden wir diese neue Finanzierungsmöglichkeit für Sie weiter ausbauen.
Theresa Ronacher-Reichl
T: +43 6246 8963 255
t.ronacher@hogast.at
Mag. Bruno Berger | T: +43 6246 8963 – 301 | berger@hogast.at
René Marx | T: +43 6246 8963 – 302 | marx@hogast.at
2. Dezember 2014
Fragen zu Ihrer Mitgliedschaft oder möchten auch Sie von den Angeboten der HOGAST profitieren? Kontaktieren Sie uns einfach und unverbindlich.
office@hogast.at